Samstag, 3. September 2016

Wie sanktioniere ich vermeintlich faule Grundsicherungsleistungsempfänger: BA stellt neue Dienstanweisung vor

Die BA gibt in einer neuen Dienstanweisung einen Katalog heraus, der erheblich verschärfte Sanktionen für Grundsicherungsleistungsempfänger vorsieht, die angeblich vorsätzlich oder grobfahrlässig ihrer Leistungsminderungspflicht nicht nachkommen; die Beispiele der BA sind allerdings so grotesk gewählt, dass das nach dem Zufallsprinzip im Grunde fast jeden Leistungsempfänger treffen kann): Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt sich mit ihren Dienstanwesiungen ja gerne regelmäßig selbst ein Bein, das ist im Grunde nichts Neues. Neu ist allenfalls, dass die Dienstanweisung gleich in mehrerlei Hinsicht gegen eine fundierte Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit bis hoch zum Bundessozialgericht verstößt. Es erweckt geradezu den Eindruck, als wolle es die BA einfach darauf anlegen, dass ein gewisses Quantum an Betroffenen schon nicht den Rechtsweg beschreiten wird. Auch so kann man natürlich Sozialleistungen einsparen: Man weiß, dass eine Anweisung - vorsichtig formuliert - rechtlich anfechtbar ist. Man nimmt diese Anfechtbarkeit aber in Kauf, weil man meint, damit den Bundesfinanzminister hinsichtlich der Auszahlung von Regelsätzen in nennenswertem Umfang entlasten zu können. Das ist eine etwas merkwürdige Interpretation der Begriffe Rechts- und Sozialstaat, alleridngs muss man juristisch konstatieren: a. das ist nicht das erste Mal, dass eine Bundesbehörde das versucht und b. beim Entwurf des Bundesteilhabegesetzes versucht die Bundesregierung gegenwärtig, dass auf den gesamten Bereich schwer und schwerst beeinträchtigter behinderter Menschen auszudehnen. Hachja, da lässt sich erst Geld sparen.

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